Dabei stellte er den Befund einer unilateralen Facettengelenksluxation (unilateral locked faced joint) mit abgeschertem Fragment betreffend den Processus articularis inferius rechtsseitig des 5. Halswirbels ohne Nachweis einer weiteren traumatisch bedingten knöchernen Verletzung im Bereich der HWS sowie posttraumatischer reparativer Veränderungen im Bereich der dorsalen längsverlaufenden interspinösen Ligamente auf Höhe des Dornfortsatzes des 6. Halswirbels als Hinweis für eine stattgehabte ligamentäre Verletzung in diesem Bereich. Zur Frage nach weiteren Auffälligkeiten sagte er aus, die schwere Osteochondrose auf der Höhe HWK4/5 sei im Verlauf zwischen 2006, 2013 und 2014 beurteilbar.