Ein Ende der Therapiebedürftigkeit sei vorderhand noch nicht absehbar. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.14 Bezugnehmend auf den Bericht von Dr. L.______ hielt der RAD-Arzt Dr. S.______ am 29. Januar 2015 insbesondere fest, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers in der Zwischenzeit möglicherweise wieder verschlechtert habe. Dies könne aber anhand des Berichtes von Dr. L.______ vom 13. Januar 2015 nicht entschieden werden, da darin keine neuen medizinischen Aspekte genannt würden. Nicht ganz unerwartet gebe der Beschwerdeführer jetzt zudem auch psychische Beschwerden an, weswegen er sich in fachärztlicher Behandlung bei med. pract. F.______ befinde.