| |||||||||| | | |||||||||| | 5.13 Dr. D.______ befand in seiner Zusammenfassung der bisherigen Krankengeschichte vom 26. Januar 2015, Grund für die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit sei einerseits das persistierende Schmerzsyndrom im Bereich der HWS, andererseits das chronische lumbospondylogene Syndrom als Folge degenerativer Veränderungen der LWS. Eine körperlich nicht rückenbelastende Tätigkeit könne vom Beschwerdeführer durchaus bewältigt werden. Er brauche vorderhand regelmässige Behandlung in Form von Physiotherapie und Wassertherapie. Ein Ende der Therapiebedürftigkeit sei vorderhand noch nicht absehbar.