Der Beschwerdeführer schildere unabhängig davon auch weiterhin eine erhebliche Beeinträchtigung von Seiten LWS, zumindest bei ihm seit 2008 dokumentierter Diskopathie L4/5, mit jetzt recht deutlicher degenerativer Anterolisthese. Die Entscheide der Unfallversicherung vom 30. Juni 2014 sowie der Beschwerdegegnerin vom 14. April 2015 seien für den Beschwerdeführer schwer nachzuvollziehen. Zutreffend sei, dass zwar früher hier schon ein gewisser Leidensdruck bestanden habe, der Beschwerdeführer jedoch bis zum Unfall trotz der Beschwerden am HWS- und LWS-Bereich mit 100%-Pensum in der Bäckerei berufstätig gewesen sei. Aktuell sei eine ungünstige Entwicklung festzustellen.