, Klinik P.______, hielten in ihrem Austrittsbericht vom 26. Juni 2014 fest, dass weiterhin ein Verbot bezüglich des Hebens schwerer Lasten für insgesamt vier bis sechs Monate bestehe. Bezüglich der lumbalen Symptomatik habe sich klinisch erneut eine L4/5 zuzuordnende Problematik gezeigt, weshalb am 5. Juni 2014 die Facettengelenksinfiltration sowohl links als auch rechts erfolgt sei. Im Verlauf sei es zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik auf der linken Seite gekommen, sodass der Beschwerdeführer bei Austritt insgesamt eine Schmerzintensität von 4/40 auf der numerischen Schmerzskala angegeben habe. Er sei am 14. Juni 2014 in gebessertem Allgemeinzustand entlassen worden.