Schliesslich gehe auch das Spital G.______ nicht von einer Arbeitsunfähigkeit in angepassten Tätigkeiten aus, obschon es eine körperliche Schonung und einen Verzicht auf Aufheben von schweren Lasten empfohlen habe. So habe man denn auch eine 1%ige Invalidität zuerkannt. Die nicht erhobene Einsprache gegen den Einstellungsentscheid der Unfallversicherung zeige unmissverständlich, dass der Beschwerdeführer nicht der Ansicht sei, ihm seien aufgrund seines Gesundheitszustandes weiterhin Taggelder geschuldet und dass er den Ausführungen der Unfallversicherung zustimme. Soweit er vorbringe, er habe eigentlich Einsprache erheben wollen, handle es sich um eine reine Schutzbehauptung.