Überdies habe bereits die Klinik E.______ am 15. November 2013 festgehalten, dass der Beschwerdeführer beim Austritt ganztags zu Fuss und ohne Hilfsmittel mobil unterwegs gewesen sei. Der kurzzeitig stationäre Rehabilitationsaufenthalt habe sich komplikationslos gestaltet. Sämtliche Laborparameter hätten sich im normalen Bereich befunden. Auch der Bericht des behandelnden Psychiaters med. pract. F.______ statuiere, dass eine angepasste Tätigkeit oder berufliche Erstausbildung vorstellbar sei. Schliesslich gehe auch das Spital G.__