Es sei deshalb auch verfrüht, jetzt über eine längerfristige Erwerbsunfähigkeit zu befinden. Die Beschwerdegegnerin sei sodann darin zu rügen, ihn zu keiner Zeit medizinisch untersucht und keine neutrale Begutachtung durch eine anerkannte MEDAS in die Wege geleitet zu haben. Sie habe den Untersuchungsgrundsatz verletzt, indem sich sie sich mit dem Taggeldversicherer kurzgeschlossen und dessen Annahmen übernommen habe, statt den rechtserheblichen Sachverhalt selber abzuklären. Es seien ihm nur noch leichte Verweistätigkeiten zumutbar.