Es zeige sich zudem eine Progredienz der markanten Veränderungen zwischen 2006 und 2014, wobei die fraglichen Veränderungen bzw. Verschlimmerungen als degenerativ und nicht posttraumatisch bedingt einzustufen seien. Schliesslich bestehe eine bemerkenswerte Anlagestörung im Sinne einer Assimilations- und Segmentationsstörung in der Höhe HWK0 bis HWK2. Durch den Verkehrsunfall sei sodann eine massive Verschlimmerung der vorbestehenden leichten Nackenprobleme eingetreten, weshalb auch in Bezug auf Verweistätigkeiten von einer massiven, wenn nicht gar vollständigen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Überdies sei seine depressive Verstimmung weitere Folge des Verkehrsunfalles.