Juni 2009 E. 4.4). | |||||||||| | | |||||||||| | 3.6 Auch reine Aktengutachten können beweiskräftig sein, sofern ein lückenloser Befund vorliegt und es im Wesentlichen nur um die fachärztliche Beurteilung eines an sich feststehenden medizinischen Sachverhalts geht, mithin die direkte ärztliche Befassung mit der versicherten Person in den Hintergrund rückt. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Berichte und Stellungnahmen des RAD (BGer-Urteil 9C_462/2014 vom 16. September 2014 E. 3.2.2, mit Hinweisen).