Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||||| | I. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | 1.1 A.______, geboren am […], war seit dem 1. August 1997 als Bäcker bei der C.______ angestellt. Unfallbedingt gab er seine Arbeit am 8. Oktober 2013 auf und meldete sich am 26. März 2014 unter Hinweis auf Rücken-, Hals- und Nackenprobleme/-schmerzen zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung bei der IV-Stelle Glarus an. Sein damaliger Arbeitgeber löste die Anstellung auf den 31. August 2014 auf. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Mit Vorbescheid vom 11. Dezember 2014 stellte die IV-Stelle A.______ die Abweisung seines Leistungsbegehrens bei einem Invaliditätsgrad von 1 % in Aussicht.