Er sei sozial nicht zurückgezogen und suche regelmässig Kontakte und Einladungen zu Kollegen. Zudem habe er die begonnene psychiatrische Behandlung nicht weitergeführt, was Rückschlüsse auf den Leidensdruck zulasse. | |||||||||| | | |||||||||| | Dr. G.______ diagnostizierte im rheumatologischen Teilgutachten ein chronisches lumbospondylogenes Schmerzsyndrom rechts. Der Beschwerdeführer sei für leichte bis mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeiten zu 100 % arbeitsfähig. Für die von ihm geklagten Schmerzen und Funktionseinschränkungen finde sich aufgrund des Bewegungsapparats nur zum Teil ein morphologisches Korrelat. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2.2 PD Dr. med.