| |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe eine dauernde und wesentliche Veränderung seines Gesundheitszustands mittels Berichten seiner behandelnden Hausärztin, PD Dr. med. D.______, begründet. Die Einschätzung von Dr. med. E.______, FMH Rheumatologie, FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom Regionalen ärztlichen Dienst (RAD), welcher die durch PD Dr. med. D.______ gestellten Diagnosen als "Litanei" qualifiziere, beruhe auf purer Emotionalität und esoterischer Fehldiagnose.