| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 A.______ meldete sich am 9. September 2014 bei der IV-Stelle erneut zum Bezug einer Invalidenrente an. Die IV-Stelle wies ihn am 16. Oktober 2014 darauf hin, dass auf sein Gesuch nur eingetreten werden könne, wenn er glaubhaft mache, dass sich der Grad seiner Invalidität in einer für den Anspruch erheblichen Weise geändert habe. Sie gab ihm Gelegenheit, sich nochmals zu äussern und Beweismittel beizubringen. Dieser Aufforderung kam A.______ insofern nach, als er durch seine Hausärztin, PD Dr. med. D.______, Fachärztin Innere Medizin FMH, FA Psychosomatische/Psychosoziale Medizin SAPPM, FA Delegierte Psychotherapie