_ vom 13. Juli 2010 stellte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 4. Oktober 2010 die Einstellung der Invalidenrente in Aussicht. Daran hielt sie in ihrer Verfügung vom 9. Mai 2011 fest und hob die Invalidenrente per Ende Juni 2011 auf. Das Verwaltungsgericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde am 18. Januar 2012 (VG.2011.00062) ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 A.______ meldete sich am 9. September 2014 bei der IV-Stelle erneut zum Bezug einer Invalidenrente an.