Bei einer vollständigen Lähmung der abduktorisch wirkenden Muskeln, wäre im Befundbericht des Neurozentrums Thalwil vom 29. Juni 2015 nicht von einer "leichten Absinktendenz" gesprochen worden. Da es sich nur um eine Teilschwäche handle, werde diesbezüglich unter dem Titel "Glutaeuslähmung" die Integritätsentschädigung um 50 % auf 5 % gekürzt, was zusammen mit der Peronaeuslähmung eine Integritätsentschädigung von 15 % ergebe. | |||||||||||| | | |||||||||||| | Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin ihre Einschätzung des Integritätsschadens nachvollziehbar begründet, während die neurologische Teilgutachterin ohne weitere Begründung von einem Integritätsschaden von 20 % ausging.