| |||||||||||| | | |||||||||||| | 5.4 Soweit der Beschwerdeführer nun aufgrund der Restriktionen bei der Gehstrecke davon ausgeht, er sei aus rein unfallversicherungsrechtlicher Sicht in der angestammten Tätigkeit nicht mehr voll arbeitsfähig, ist ihm nicht zu folgen. Es ist gerichtsnotorisch, dass es im Kanton Glarus – mit Ausnahme der autofreien Ortschaft Braunwald mit gut 300 Einwohnern – kaum mehr Haushalte gibt, die nicht bis auf eine Strecke von 300 Metern mit dem Auto erreicht werden können. Namentlich auch abgelegenere Gebiete sind mittlerweile etwa durch Meliorationsstrassen problemlos erreichbar.