__ bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auch zur Colitis ulcerosa und führt eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Konzentrationsschwäche an. Dazu ist er als Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie nicht kompetent. Sodann zeigt Dr. K.______ auf, dass die Diagnose einer OSG-Arthrose nicht haltbar sei. Insgesamt vermögen die Berichte von Dr. H.______ keine Zweifel am neurologischen und am orthopädischen Teilgutachten zu wecken, welche überdies in Einklang mit den Aussagen des behandelnden Chirurgen stehen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 5.3 Auch der Beschwerdeführer selbst wendet sich nicht gegen das neurologische und das orthopädische Teilgutachten.