Da indessen eine komplexe medizinische Situation vorlag und da aufgrund der durch den Beschwerdeführer eingereichten Berichte von Dr. H.______, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, zumindest näher zu prüfen war, ob die Unfallereignisse Wechselwirkungen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zeitigten, sah sich das Verwaltungsgericht dazu veranlasst, bei der MEDAS Zentralschweiz ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dies wurde durch die Beschwerdegegnerin 2 begrüsst, während die Beschwerdegegnerin 1 die Einholung eines Gutachtens als nicht notwendig erachtete.