| |||||||||||| | | |||||||||||| | 4. | |||||||||||| | 4.1 Die Beschwerdegegnerin 1 stützte sich bei ihrem Einspracheentscheid auf die Berichte ihres Vertrauensarztes, Dr. C.______, orthopädische Chirurgie FMH, des Operateurs Dr. D.______, Leitender Arzt der Chirurgischen Klinik am Spital E.______, und des Hausarztes des Beschwerdeführers, Dr. F.______, Allgemeinmedizin FMH. Dabei beliess sie es im Wesentlichen bei der Feststellung, dass die Folgen des Skiunfalls ausgeheilt seien. Die Beschwerdegegnerin 2 folgte im Wesentlichen den Berichten ihres Vertrauensarztes, Prof. Dr. G.______, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates FMH.