| |||||||||||| | | |||||||||||| | 4. | |||||||||||| | 4.1 Das Verwaltungsgericht nahm mit Präsidialverfügung vom 27. Januar 2016 das Verfahren VG.2015.00059 wieder auf und vereinigte die Verfahren VG.2015.00059 und VG.2016.00011. Gleichzeitig lud es die Helsana ins Verfahren VG.2015.00059 und die Vaudoise ins Verfahren VG.2016.00011 bei. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.2 Die Helsana beantragte am 25. Februar 2016 die Abweisung der Beschwerde VG.2016.00011; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.______. In seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2016 hielt A.______ an seinen Anträgen fest.