___ am 25. Januar 2016 Beschwerde beim Verwaltungsgericht (Verfahren VG.2016.00011) und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheids. Die Helsana sei zu verpflichten, ihm die gesetzlich geschuldeten Leistungen zu erbringen; insbesondere sei ihm eine Invalidenrente auszurichten. Das Verfahren sei mit dem Verfahren VG.2015.00059 zu vereinigen. Eventualiter sei eine unabhängige medizinische Begutachtung durchzuführen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Helsana. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4. | ||||||||||||