Dagegen gelangte A.______ mit Beschwerde vom 26. Mai 2015 (Verfahren VG.2015.00059) ans Verwaltungsgericht und beantragte, der Einspracheentscheid sei aufzuheben. Die Vaudoise sei zu verpflichten, ihm die gesetzlich geschuldeten Leistungen zu erbringen; insbesondere seien ihm weiterhin Taggelder, eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung auszurichten. Eventualiter sei eine unabhängige medizinische Begutachtung durchzuführen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vaudoise. Die Vaudoise schloss am 26. Mai 2015 auf Abweisung der Beschwerde. In seiner Replik vom 26. August 2015 stellte A.___