Das Inkasso für Forderungen von Drittpersonen oder Gesellschafter übernahm sie indessen nicht. Des Weiteren ist der Beschwerdegegnerin 2 darin zu folgen, dass die B.______ in ihrer Bilanz 2011 weder Zinsen noch Wertberichtigungen verbuchte. Dies spricht eher nicht dafür, dass das Inkasso von zedierten Forderungen eine übliche Tätigkeit der Gesellschaft darstellt. Zudem erscheint fraglich, warum die streitbetroffenen Forderungen erst Jahre nach deren Fälligkeit an die Gesellschaft abgetreten wurden. Dies kann vorliegend jedoch offen bleiben.