| |||||||||| | | |||||||||| | Kommt das Verwaltungsgericht nun zum Schluss, dass die Vorinstanz zu Unrecht einen Nichteintretensentscheid erlassen hat, heisst es die Beschwerde in der Regel gut und weist die Sache zur materiellen Behandlung an diese zurück. Im vorliegenden Fall bietet es sich jedoch aus prozessökonomischen Gründen, weil das Gericht ohnehin über die Kantons- und Gemeindesteuern materiell zu entscheiden hat, an, auf die Rückweisung der Sache zu verzichten und auch die Beschwerde gegen die direkte Bundessteuer 2011 materiell zu behandeln. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1