Diese Forderung wurde mittels eines Schuldbriefs in der Höhe von Fr. 15'000.- sichergestellt. Am 15. Dezember 2008 trat der Beschwerdeführer auch diese Forderung an die B.______ ab, welche den Vermögenswert als Geschäftsvermögen bilanzierte. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.4 Die beiden streitbetroffenen Forderungen wurden somit nicht im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft begründet. Dies führt selbst der Beschwerdeführer in seinem Rekurs vom 1. September 2014 aus. So handle es sich beim Darlehen an C.______ um eine Abrechnung aus […]tätigkeit sowie um ein Privatdarlehen an diesen. Bei der Forderung gegenüber der Erbgemeinschaft D.______ sei er als […] und als Privatperson aufgetreten.