Dem Versicherten ist nach Verlust einer während mindestens sechs Monaten ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit in einem Drittbetrieb die Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung zuzuerkennen, selbst wenn die arbeitgeberähnliche Stellung im Erstbetrieb noch andauert (BGer-Urteil C 171/03 vom 31. März 2004; AVIG-Praxis, Rz. B30). In solchen Fällen ist Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG nicht analog anwendbar und es ist zu prüfen, ob aufgrund der Tätigkeit in arbeitgeberähnlicher Stellung die Vermittlungsfähigkeit noch gegeben ist (AVIG-Praxis, Rz. B14). | |||||||||| | | |||||||||| | 4.3