Mit Einspracheentscheid vom 2. März 2015 bestätigte das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Verfügung vom 6. Januar 2015 und kündigte an, dass die Vermittlungsfähigkeit von A.______ ab dem 12. Februar 2015 auf 80 % zu erhöhen sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Ebenfalls am 2. März 2015 beschloss das Amt für Wirtschaft und Arbeit in einer separaten Verfügung, dass A.______ rückwirkend ab dem 12. Februar 2015 zu 80 % als vermittlungsfähig gelte. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Gegen letztere Verfügung erhob A.______ am 15. April 2015 Einsprache beim Amt für Wirtschaft und Arbeit und beantragte eine Erhöhung seiner Vermittlungsfähigkeit auf 100 %.