| |||||||||| | | |||||||||| | Schliesslich ist nochmals auf die Volatilität der Fallzahlen einzugehen. Bei einer Bestimmung des Lohns nach Lohnband 13 wäre aufgrund des Alters und der Ausbildung des Beschwerdeführers von einem Bruttolohn in der Höhe von ca. Fr. 130'000.- bei einem Vollzeitpensum auszugehen, was auch der Beschwerdeführer annimmt. Beim beantragten Pensum von 35 % würde der Lohn gut Fr. 45'000.- betragen. Im Jahr 2013 hatte der Beschwerdeführer beispielsweise nur 43 Fälle zu bewältigen, was gemäss seiner Berechnung einem Pensum von 21,5 % entspricht.