Nimmt man den Durchschnittswert der Angaben des Beschwerdeführers ergibt sich ein Aufwand von sieben Stunden pro Fall. Ausgehend davon, dass gemäss seiner Auffassung 200 Fälle einem Vollzeitpensum entsprechen, ergibt sich eine Arbeitszeit von 1'400 Stunden. Berücksichtigt man, dass die übliche Jahresarbeitszeit in der Verwaltung der Gemeinden und des Kantons Glarus abzüglich der Ferien 1'800 Stunden übersteigt, ist es zumindest nicht zwingend, bereits bei 200 Fällen von einem vollen Arbeitspensum auszugehen. | |||||||||| | | |||||||||| | Schliesslich ist nochmals auf die Volatilität der Fallzahlen einzugehen.