Da mit Ausnahme des Sekretärs der Verwaltungskommission der Gerichte sämtliche Gerichtsschreiber in Lohnband 12 eingereiht sind, wäre für die Vermittler ebenfalls dieses Lohnband heranzuziehen. Eine solche Lösung wäre jedoch nur sachgerecht, wenn die Vermittler einzig mit den Kernaufgaben einer Schlichtungsbehörde betraut wären. Dies ist jedoch heute nicht der Fall. Keines der Vermittlerämter verfügt über ein selbständiges Sekretariat, weshalb alle drei Vermittler zu einem erheblichen Teil auch Sekretariatsarbeiten erledigen. Der Regierungsrat geht dabei davon aus, dass die Sekretariatsarbeiten 30 % der Gesamtarbeit ausmachen.