So gingen im Jahr 2013 beim Vermittleramt Glarus Süd 43 und im Jahr 2014 45 Fälle ein, was nach der Berechnungsweise des Beschwerdeführers einem Arbeitspensum von 21,5 % bzw. 22,5 % entspricht. Aufgrund der Volatilität der Fallzahlen unterscheidet sich der Arbeitsaufwand des Beschwerdeführers von Jahr zu Jahr erheblich. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den anderen Vermittlerämtern des Kantons, wo sich die Fallzahlen der Jahre 2011 bis 2014 zwischen 66 und 79 (Glarus) bzw. 91 und 218 (Glarus Nord) bewegten (zu den Zahlen der Jahre 2011 und 2012 vgl. Amtsbericht 2013, S. 230).