Das Einkommen des Vermittlers setzt sich hingegen aus den eingenommenen Gebühren und einer Pauschalentschädigung zusammen. | |||||||||| | | |||||||||| | Es ist offensichtlich, dass der Vermittler bezüglich der Entschädigung anders behandelt wird als der Gemeindepräsident und die weiteren Mitglieder des Gemeinderats. Dafür bestehen allerdings sachliche und vernünftige Gründe. Das Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten und der Gemeinderäte ist stabil, d.h. es fällt jedes Jahr etwa gleich viel Arbeit an. So lässt sich das Pensum denn auch gesetzlich festschreiben. Beim Vermittler präsentiert sich die Situation hingegen ganz anders.