Mit Rücksicht auf den Umstand, dass Gerichtsschreiber im Kanton Glarus mindestens im Lohnband 12 eingereiht seien, erscheine das Lohnband 13 als angemessen. Sodann hätten sich die Parteien seinerzeit darauf geeinigt, dass 200 Fälle die Grundlage für eine Vollzeitstelle bilden würde. Daraus würde sich für ihn ein Pensum von rund 35 % ergeben. Schliesslich sei das Sportelsystem nicht sachgerecht. Es schaffe falsche Anreize und zwinge den Funktionär dazu, möglichst viele gebührenpflichtige Handlungen vorzunehmen und die Gebühren möglichst hoch anzusetzen. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2