Er sei Schlichter und Richter zugleich. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) habe die Funktion des Vermittlers erheblich aufgewertet. Es zeige sich eine deutliche Tendenz zu einer "Vermittlerjustiz" hin, was eine enorme Entlastung der Gerichte bedeute. So komme der Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich zum Schluss, der Friedensrichter sei wie ein leitender Bezirksgerichtsschreiber einzuordnen. Dies sei sachgerecht. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass Gerichtsschreiber im Kanton Glarus mindestens im Lohnband 12 eingereiht seien, erscheine das Lohnband 13 als angemessen.