| |||||||||| | | |||||||||| | 3.3 Am 3. August 2015 holte das Verwaltungsgericht beim Kantonsgerichtspräsidenten die noch nicht publizierten Fallzahlen 2013 und 2014 der Vermittlerämter des Kantons Glarus ein. | |||||||||| | | |||||||||| | II. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | Das Verwaltungsgericht ist gemäss Art. 105 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Mai 1986 (VRG) zur Behandlung der vorliegenden Beschwerde zuständig. Da auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1