Am 2. Oktober 2014 beschloss der Gemeinderat, dass die Funktion Vermittler rückwirkend ab 1. Januar 2012 mit einer Jahrespauschale von Fr. 6'000.- und einer Büropauschale von Fr. 1'200.- pro Jahr entschädigt werde. Ab 1. Januar 2015 erfolge eine zusätzliche Entschädigung für arbeitsrechtliche Schlichtungen von pauschal Fr. 300.- pro Fall. Die anfallenden Schlichtungsgebühren würden durch den Vermittler abgerechnet und blieben ihm. A.______ sei schliesslich eine rückwirkende Differenzzahlung von Fr. 2'887.50 auszurichten. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | A.__