_ erklärte sich im Grundsatz am 29. Oktober 2013 mit dem vorgeschlagenen Entschädigungsmodell einverstanden, erachtete aber die Einreihung in das Lohnband 10 als klar zu tief. Angemessen erscheine als Minimallösung das Lohnband 13. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2.4 A.______ liess sich in der Folge für die Amtsdauer 2014 bis 2018 erneut als Vermittler der Gemeinde Glarus Süd wählen. Am 2. Oktober 2014 beschloss der Gemeinderat, dass die Funktion Vermittler rückwirkend ab 1. Januar 2012 mit einer Jahrespauschale von Fr. 6'000.- und einer Büropauschale von Fr. 1'200.- pro Jahr entschädigt werde.