Am 18. April 2012 beantragten die drei Vermittler der jeweils zuständigen Gemeinde, dass sie rückwirkend per 1. Januar 2012 in ein Lohnband einzureihen und basierend auf einem festen Pensum zu entschädigen seien. An einer Sitzung vom 14. Juni 2012 beschlossen die Gemeindevertreter einstimmig, dass am bisher praktizierten Entschädigungsmodell festzuhalten sei. Am 5. Juli 2012 teilte der Gemeinderat A.______ mit, dass die Jahrespauschale per 1. Januar 2013 auf Fr. 6'000.- erhöht werde, im Übrigen die Entschädigung aber gleich bleibe. A.______ war damit nicht einverstanden. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2.3 In der Folge ersuchte A.__