Daneben wurde ihm eine Pauschalentschädigung, welche unter anderem auch die kostenlosen arbeitsrechtlichen Schlichtungen umfasste, von Fr. 4'950.- pro Jahr und eine monatliche Büroentschädigung von Fr. 100.- zugesprochen. Ferner wurde festgehalten, dass die Kosten für Büromaterial und Weiterbildung von der Gemeinde übernommen würden. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2.2 Am 18. April 2012 beantragten die drei Vermittler der jeweils zuständigen Gemeinde, dass sie rückwirkend per 1. Januar 2012 in ein Lohnband einzureihen und basierend auf einem festen Pensum zu entschädigen seien.