| |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 | |||||||||| | 1.2.1 Anlässlich einer Sitzung vom 16. Februar 2011 konnten sich die Vermittler mit den Gemeindevertretern auf ein Entschädigungssystem einigen, wobei dieses Ende 2011 überprüft werden sollte. Am 31. März 2011 nahm der Gemeinderat Glarus Süd davon zustimmend Kenntnis und beschloss, dass der Vermittler der Gemeinde Glarus Süd primär durch die Einbehaltung der Schlichtungsgebühren entschädigt werden sollte. Daneben wurde ihm eine Pauschalentschädigung, welche unter anderem auch die kostenlosen arbeitsrechtlichen Schlichtungen umfasste, von Fr. 4'950.- pro Jahr und eine monatliche Büroentschädigung von Fr. 100.- zugesprochen.