Weiter habe er das Arztzeugnis verspätet abgegeben und Ferien nach Krankheit ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten selbständig verschoben. Zudem habe er mehrmals zur Abgabe des Wochenrapportes aufgefordert werden müssen (z. B. KW 34/38; 2014) und Anweisungen habe er erst nach mehreren Gesprächen umgesetzt. Im Übrigen sei er während der Kündigungsfrist handgreiflich geworden. Deshalb habe er nicht mehr weiterbeschäftigt werden können und sei er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt worden. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 5.2