Weiter habe er gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstossen, Arbeiten ausserhalb einer Hebebühne ohne Sicherheitsgurt (KW 12; 2014) erledigt, verschiedene suboptimale Gespräche mit den Bauherren ohne Wissen des Projektleiters, Chef-Elektroinstallateurs oder Bauleitenden Elektroinstallateurs geführt (KW 30; 2014) und mehrmals kurzfristige Entscheidungen über die eigenen Arbeitszeiten getroffen, wodurch die Arbeitseinsatzplanung erschwert worden sei. Weiter habe er das Arztzeugnis verspätet abgegeben und Ferien nach Krankheit ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten selbständig verschoben.