Das betreffende Schreiben ist nur von Verantwortlichen der B.______AG unterzeichnet. Auch sonst hat der Beschwerdeführer auf die Änderungskündigung vom 4. August 2014 nicht reagiert. Er macht vielmehr geltend, sein Vorgesetzter D.______, habe ihm bis Ende November 2014 eine Bedenkfrist eingeräumt. Er habe mit der Annahme des neuen Arbeitsvertrags zugewartet, weil sein Lohn neu Fr. 500.- weniger betragen hätte und ihm die Änderungskündigung auf der Baustelle ohne vorherige Besprechung mit dem Vorgesetzten vorgelegt worden sei. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3