Thomas Nussbaumer, in Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Soziale Sicherheit, Bd. XIV, 2. A., Basel/Genf/München 2007, O. Rz. 829). Die Nichtannahme zumutbarer Arbeit erfasst grundsätzlich jedes Verhalten, welches das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags scheitern lässt, wie insbesondere wenn der Versicherte eine Stelle ausdrücklich zurückweist oder eine nach den Umständen gebotene ausdrückliche Annahmeerklärung unterlässt (Kupfer Bucher, Art. 30 S. 179). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.4 Gemäss Art.