| |||||||||||| | | |||||||||||| | 3. | |||||||||||| | 3.1 Die obligatorische Arbeitslosenversicherung will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit garantieren (Art. 1a Abs. 1 lit. a AVIG). Gemäss der im gesamten Sozialversicherungsrecht geltenden Schadenminderungspflicht (Art. 17 Abs. 1 AVIG) muss der Versicherte jedoch alles Zumutbare unternehmen, um den Eintritt oder das Fortdauern der Arbeitslosigkeit zu verhindern (BGer-Urteil 8C_12/2010 vom 4. Mai 2010 E. 2.2). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.2 Wer dazu Anlass gibt, dass ihm gekündigt wird, ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen (Art. 30 Abs. 1 lit.