Seine Familie befinde sich im Augenblick in einer wirtschaftlichen, sozialen und mentalen Notsituation. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.3 Der Beschwerdegegner führt aus, der Beschwerdeführer habe sich am 24. November 2014 auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung angemeldet. Am 23. Dezember 2014 habe er Unterlagen der C.______ Arbeitslosenkasse erhalten, welche aufzeigen würden, dass der Beschwerdeführer eine zumutbare und unbefristete Arbeitsstelle vor der Arbeitslosigkeit abgelehnt habe. Daraufhin sei er für 43 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt worden.