Da er auch die Kündigung nachweislich nicht selbst verschuldet habe, gebe es keinen Grund für eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Im Übrigen verlangt der Beschwerdeführer Schadenersatz in Höhe von Fr. 15'000.-. Nach seiner Auffassung haben die C.______ Arbeitslosenkasse und der Beschwerdegegner ihre Amts-, Sorgfalts- oder Dienstpflichten vernachlässigt und bewusst oder unbewusst in Kauf genommen, ihm einen materiellen Nachteil und einem Dritten einen materiellen Vorteil zu verschaffen. Seiner Meinung nach könnte es sich dabei sogar um ein Amtsdelikt handeln. Seine Familie befinde sich im Augenblick in einer wirtschaftlichen, sozialen und mentalen Notsituation.