_ vom 7. Januar 2015 hin hob das Amt für Wirtschaft und Arbeit seine Verfügung vom 29. Dezember 2014 am 10. März 2015 auf und reduzierte die Zahl der Einstelltage auf 31, was es gleichentags separat verfügte. Eine gegen diese neue Verfügung gerichtete Einsprache wies es am 15. April 2015 ab. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2. | |||||||||||| | Am 4. April 2015 erhob A.______ Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte, die Einstellung in der Anspruchsberechtigung sei aufzuheben und es sei ihm Schadenersatz in der Höhe von Fr. 15'000.- zu bezahlen (Verfahren VG.2015.00042).