Dies erscheint nicht zuletzt aufgrund der beruflichen Vorgeschichte als überwiegend wahrscheinlich. Bezüglich des Invalideneinkommens gilt zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin offenbar eine Anstellung bei der Spitex hat. Diese beruht aber auf Stundenlohnbasis und die Einsätze erfolgen nur sporadisch. Eine solche Erwerbsmöglichkeit kann damit nicht mit der an sich zumutbaren Erwerbsmöglichkeit gleichgesetzt werden, weshalb auch in Bezug auf das Invalideneinkommen der Durchschnittslohn gemäss LSE Anwendung findet. Daraus folgt, dass das Invaliden- und Valideneinkommen im vorliegenden Fall gleich hoch sind, wodurch grundsätzlich keine Invalidität resultieren würde.